1. Die Abrechnung erfolgt vorab oder bei der Vereinbarung von dauerhafter Betreuung monatlich.
2. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung von genutzten Drittanbietern wie bspw. Werbeplattformen – gleich aus welchem Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Anbieters vor.
3. Die Firma MK Marketing e.U. ist für die Rechnungsstellung und Einziehung der Zahlung zuständig. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, sind die Zahlungen ohne Abzug sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder Rechnung auf das Konto der Firma MK Marketing e.U., Achsiedlung 59, 6923 Lauterach - Österreich.
IBAN: AT842060200001769454n BIC: DOSPATDXXX, zu überweisen.
4. Der Anbieter ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
5. Die bestellten Unterlagen und Dienstleistungen werden erst nach vollständiger Begleichung der übermittelten Rechnung bzw. bei Ratenzahlung der ersten Rate übersandt. Für den Fall, dass der Auftraggeber/Kunde/Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt ergänzend Folgendes: Der Anbieter behält sich das Eigentum an den Unterlagen und Dienstleistungen vor, bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
6. Sämtliche in den Angebotslisten genannten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer sowie der entsprechenden Versandkosten.
7. Gerät der Käufer/Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist die Firma MK Marketing e.U. berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Firma MK Marketing bleibt vorbehalten. Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer/Dienstleister anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer/Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.